Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Lieferungen und Leistungen erfolgen nur auf Grund der nachstehenden Bedingungen, die durch die Auftragserteilung des Kunden als anerkannt gelten. Diese Bedingungen haben ausschließliche Gültigkeit, insoweit sie nicht durchabweichende schriftliche Vereinbarungen geändert werden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne unseren ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der erfolgten Lieferung bzw. Leistung nicht Vertragsbestandteil.
1. Preise
Die Preise verstehen sich, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, per Kassa, netto ab unseren Niederlassungen, exklusive Verpackung und Verladung, wobei die Verpackung zu Selbstkosten in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen wird.
Preisänderungen, hervorgerufen durch Preiserhöhungen bzw. Reduktionen durch Vorlieferanten, Gesetzesänderungen oder Wechselkursschwankungen berechtigen uns zur Preisanpassung. Lieferungen frei Haus erfolgen ab einem Bestellwert von EUR 1000,--. Bei einem Lieferwert zwischen EUR 100,-- und EUR 1000,-- wird eine Zustellgebühr von EUR 35,-- verrechnet. Bei einem Lieferwert unter EUR 100,-- wird der tatsächliche Frachtaufwand bzw. Verpackungs- und Versandaufwand verrechnet.
2. Lieferzeit
Die angegebenen Liefertermine sind annähernd, aber unverbindlich. Jegliche Haftung für allfällige Schäden oder entgangenen Gewinn wegen Überschreitung der Lieferfrist wird in jedem Fall ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen.
Auf "Abruf" bestellte Waren sind längstens innerhalb von zwei Wochen, vom Datum der Bestellungen an, abzunehmen. Nach Ablauf dieser – odereiner etwa im Einzelfall vereinbarten kürzeren oder längeren – Frist steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl die Ware zu liefern oder vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz für erlittenen Schaden und entgangenen Gewinn zu fordern.
Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des KSchG ist dieser berechtigt, nach Überschreitung einer Lieferfrist von mindestens 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Längere Lieferfristen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Eine Versendung der Waren erfolgt in allen Fällen auf Gefahr des Kunden. Bei Abholung der Ware geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Kunden bzw. Transporteur, auf diesen über.
3. Gewährleistung, Schadenersatz
Ist der Kunde Verbraucher, gelangen die Gewährleistungsbestimmungen des § 922 ff ABGB zur Anwendung. Demnach beträgt die Gewährleistungsfrist für Verbraucher zwei Jahre.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle anderen Kunden sechs Monate. Diese Frist beginnt mit dem Tag des Gefahrenüberganges (Punkt 2.). Unternehmer sind verpflichtet, bei sonstiger Verwirkung der Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche, die Lieferung/ Leistung zu untersuchen und Mängel unverzüglich und nachweislich schriftlich geltend zu machen (§ 377 UGB). Das Auftreten von Mängeln berechtigt – ausgenommen bei Verbrauchern – nicht zur Zurückbehaltung des Kaufpreises oder Teilen hiervon.
Wir leisten Gewähr für sachgemäße Konstruktion, fehlerfreies Material und gute Ausführung der von uns gelieferten, fabriksneuen Maschinen, indem wir uns – unter Ausschluss weitergehender Ansprüche – verpflichten, alle Teile, welche innerhalb der Gewährleistungsfrist infolge fehlerhaften Materials oder unsachgemäßer Ausführung schadhaft oder unbrauchbar geworden sind, so rasch wie möglich nach unserer Wahl zu reparieren oder umzutauschen. Dabei werden die Ersatzteile von uns kostenlos zur Verfügung gestellt, sämtliche Fracht-, allfällige Importspesen und die für die Reparatur erforderliche Arbeitszeit sind vom Vertragspartner zu bezahlen. Für Beschädigungen infolge schlechter Aufstellung, unsachgemäßer oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder natürlicher Abnützung übernehmen wir keine Haftung bzw. Gewährleistung. Ausgenommen von der Gewährleistung sind alle Aggregate, und Teile, die infolge ihres normalen Gebrauches verschleißen oder regelmäßig erneuert werden müssen. Ersetzte Teile sind ohne Veränderung oder Nachbearbeitung kostenlos franko rückzusenden und werden unser Eigentum. Für diejenigen Waren oder Warenteile, die wir von Unterlieferanten bezogen haben, haften wir nie in weiterem Umfang, als uns gegen die Unterlieferanten Gewährleistungsansprüche zustehen. Für von uns verkaufte Gebrauchtwaren und Maschinen haften wir nur im gesetzlich gültigen Ausmass. Bei Gebrauchtmaschinen kann ein Haftungsausschluss oder Ausschluss der Gewährleistung vereinbart werden.
Die Gewährleistung erlischt:
1. wenn von anderer Seite als durch uns Eingriffe oder Änderungen an den von uns gelieferten Waren ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung vorgenommen werden oder
2. wenn die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden; eine Stundung ändert nichts am Verlust des Gewährleistungsanspruches, 3. wenn der Käufer die Vorschriften über die Behandlung des Kaufgegenstandes (Betriebsanleitung) nicht befolgt und insbesondere die vorgeschriebenen Überprüfungen nicht ordnungsgemäß durchführen lässt.
Zum Ersatz von entgangenem Gewinn sind wir in keinem Falle zu sonstigem Schadenersatz nur dann verpflichtet, wenn der Schaden durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
Ist der Kunde Verbraucher, kann im Einzelfall bei Gebrauchtmaschinen eine Reduktion der Gewährleistungsfrist vereinbart werden. Bei allen anderen Kunden ist bei Gebrauchtmaschinen die Gewährleistung ausgeschlossen.
4. Retouren, Umtausch
Nur komplette Packungseinheiten sowie Waren in einwandfreiem Zustand und nur gegen Vorlage von Lieferschein bzw. Rechnung sind umtauschfähig. Die Manipulationsgebühr wird nach Aufwand verrechnet. Sonderbestellungen sind grundsätzlich nicht rückgabefähig.
Für Rechnungen, die umzuschreiben sind, werden EUR 5,-- pro Beleg verrechnet.
5. Zahlung
Die Zahlung des Kaufpreises hat gemäß Vereinbarung oder wie auf der Faktura angeführt zu erfolgen.
Bei Überschreitung der Zahlungstermine werden die gesetzlichen Verzugszinsen verrechnet. Mahnkosten sind mit EUR 5,-- für die erste Mahnung und EUR 10,-- für jede weitere Mahnung zu vergüten. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Erfüllung von weiteren Verpflichtungen bis zum Eingang der rückständigen Zahlungen aufzuschieben. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern von 4 % p.a. (§ 1000 ABGB), bei Unternehmern von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz (§ 352 UGB) vereinbart. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, so wird die gesamte Restschuld fällig, auch soweit Wechsel mit einer späteren Fälligkeit laufen. Teilzahlungsvereinbarungen haben nur solange Gültigkeit, als der Kunde seine Zahlungstermine pünktlich einhält.
6. Aufrechnung
Die Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist in welcher Form auch immer unzulässig. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG so ist eine Aufrechnung mit Gegenforderungen zulässig, sofern diese im rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit stehen, gerichtlich festgestellt, von uns anerkannt worden sind oder bei Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens.
7. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung von Kaufpreis, Zinsen und allfälliger Eintreibungskosten, bei Wechselzahlung bis zur erfolgten Einlösung des Wechsels, unser Eigentum. Der Kunde ist daher nicht berechtigt, die Ware vor Eigentumsübergang einem Dritten zu überlassen, zu verpfänden, als Sicherstellung anzubieten oder sonst wie zu überlassen. Er ist verpflichtet, eine Beschädigung der gekauften Waren, eine auf diese erfolgte Pfändung oder eine Verbringung dieser Waren nachweislich unverzüglich schriftlich mitzuteilen und selbst alles zu unternehmen, damit weitere Schäden vermieden werden.
Soweit der Kunde unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes veräußert, tritt er mit Auftragserteilung alle aus solchen Geschäften entstehenden Forderungen und Nebenrechte gegen Dritte unwiderruflich an uns ab. Auf Verlangen hat der Kunde uns sämtliche zur Geltendmachung unseres Anspruches notwendigen Angaben über den Schuldner mitzuteilen und diesem die unwiderrufliche Forderungsabtretung bekannt zu machen. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf für uns berechtigt und verpflichtet, solange wir von dem uns zustehenden Recht der direkten Einhebung keinen Gebrauch machen. Wir sind auch berechtigt bei Zahlungsverzug, zu erwartender Zahlungseinstellung oder sonstigem vertragswidrigen Verhalten die Vorbehaltsware abzuholen. Aus diesem Anlass ist unseren Mitarbeitern der Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne Anmeldung zu gestatten.
8. Rücktritt vom Vertrag
Die Kreditwürdigkeit des Kunden ist notwendige Voraussetzung für jede Lieferung und Leistung. Sollten nach Vertragsabschluss negative Informationen über die Vermögenslage des Kunden bekannt werden, sind wir nach unserem Ermessen berechtigt, entweder sofortige Zahlung oder bankmäßige Besicherung des Gesamtentgeltes zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Eine Stornierung des Vertrages durch den Kunden ist – sofern kein gesetzlicher Rücktrittsgrund vorliegt – nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. In diesen Fall sind wir berechtigt 15 % der Kaufpreissumme als Vertragsstrafe einzufordern. Für diese Vertragsstrafe wird das richterliche Mäßigungsrecht ausgeschlossen, es sei denn der Kunde ist Verbraucher nach dem KSchG.
Bei Bestellungen im Fernabsatz (z.B. Internet) ist der Kunde, sofern er Konsument gemäß KSchG ist, berechtigt binnen sieben Werktagen ab Wareneingang vom Vertrag schriftlich zurückzutreten.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendung des UNKaufrechtes sowie jedem Kollisionsrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Gemäß § 104 JN wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht für 8530 Deutschlandsberg, 8200 Gleisdorf oder 8010 Graz vereinbart, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen (§ 14 KSchG) dem entgegenstehen.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Liefer-und Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Auch ein Abgehen von diesem Formerfordernis kann nur schriftlich erfolgen. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nicht rechtswirksam sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die betroffene Bestimmung ist derart zu reduzieren oder anzupassen, dass sie den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Ist eine Heilung dadurch nicht möglich, wird die betroffene Bestimmung durch eine gesetzlich zulässige dem wirtschaftlichen Gehalt der betroffenen Bestimmung entsprechende Textierung ersetzt.